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Oct 2, 2012

Neues zum Regelwerk!!


Eine wichtige Änderung bzw. Ergänzung/Erklärung!!!!!!!!
Category: General

Trotz vieler Diskussionen vor dem letzten Supercrawl gibt es scheinbar immer noch Probleme beim Verständnis von Punkt 2.1.5.1

2.1.5.1 – Tuberfahrzeuge müssen Abdeckungen haben, die eine Motorhaube,
ein Dach und min. 2 Seitenteile darstellen (alle Teile werden als Panels
bezeichnet). Diese Panels müssen abnehmbar und aus festem Material
(Lexan, ABS, Alu, Stahl, etc.) gefertigt sein, dürfen keine tragenden
Funktionen haben und müssen nachhaltig fixiert sein
(Schrauben/Kabelbinder/Nieten etc./Kein Klettband). 2 Seiten eines
Panels müssen min. 2.5cm lang sein und die Fläche eines Panels muss min. 22,5cm2 betragen. Alle erwähnten Anbauteile müssen ans Tuber Chassis passen und dürfen nicht frei stehen


Die Mindestgröße ist natürlich für jedes der mindestens 4 Panels vorgeschrieben. Damit es hier wieder nicht unnötige Diskussionen gibt und Neulinge sich evtl. besser zurecht finden, werde ich diesen Punkt besser ausformulieren.

Neu:

2.1.5.1 – Tuberfahrzeuge müssen Abdeckungen haben, die eine Motorhaube, ein Dach und min. 2 Seitenteile darstellen (alle Teile werden als Pflichtpanels bezeichnet).
Alle Pflichtpanels müssen abnehmbar und aus festem Material (Lexan, ABS, Alu, Stahl, etc.) gefertigt sein, dürfen keine tragenden Funktionen haben und müssen nachhaltig fixiert sein (Schrauben/Kabelbinder/Nieten etc./Kein Klettband). 2 Seiten eines Pflichtpanels müssen min. 2.5cm lang sein und die Fläche eines Pflichtpanels muss min. 22,5cm2 (Diese Vorgaben gelten für jedes Pflichtpanels!) betragen. Alle erwähnten Anbauteile müssen ans Tuber Chassis passen und dürfen nicht frei stehen.

 

REGELWERK