Satzung

Satzung GRCCA

Stand: 29.11.10

Version 0.9

 

§1 Name

GRCCA steht für German RC-Crawling Association.

§2 Zweck

Die GRCCA sieht sich als Dachverband des Deutschen wettbewerbsorientierten RC-Crawlens. Die GRCCA bietet eine einheitliche Plattform für alle wettbewerbs-orientierten Betreiber des RC-Crawlens um Vergleichbarkeit zu fördern und zu erhalten. Die Schwerpunkte der GRCCA liegen auf den folgenden Gebieten:

  • Verabschiedung eines einheitlichen Regelwerkes für die deutsche RC-Crawlingszene.
  • Kommunikationsorgan/Ansprechpartner der deutschen RC-Crawling-Wettbewerbszene zu Herstellern/Medien.
  • Koordination von Vorläufen der deutschen Meisterschaft in der 2,2“-Pro-Klasse. Die GRCCA ermöglicht eine einheitliche Bewertung und Abläufe, bei den Vorläufen wie auch beim Endlauf im Rahmen des jeweiligen Supercrawls.
  • Bereitstellung von wettbewerbsrelevanten Informationen (Wertungsbögen, Regelwerk sowie Presseinfos) an Dritte.
  • Benennung des deutschen Meisters in der 2,2“-Pro-Klasse

§3 Rechtskörper

Die GRCCA ist eine Non-Profit Arbeitsgemeinschaft, d. h. jegliche Werte – ob monetär oder Sachwerte – mit denen die GRCCA hantiert, dienen ausschließlich für die Sache, nicht zum Vorteil Einzelner.

Weiterhin darf kein GRCCA-Mitglied persöhnlichen Vorteil aus der Mitgliedschaft dieser Gruppe ziehen. Das bedeutet ein GRCCA-Mitglied darf sein Amt nicht direkt oder indirekt zu Werbezwecken zum eigenen oder fremden Vorteil einsetzen (um z. B. Teamfahrer eines Herstellers zu werden oder den Titel im Umfeld eines Geschäftes als Gütesiegel etc. zu verwenden).

§4 Innere Struktur und Abläufe

§4.1 Mitglieder – Ein-/Austritt in die GRCCA

Die Mitgliederzahl der GRCCA soll so klein wie möglich gehalten werden, umschnelle Kommunikationswege zu ermöglichen. Sofern möglich, soll die Mitgliederzahl nicht mehr als 10 Personen betragen. Mitglieder, die aus beruflichen/privaten Gründen nicht aktiv an der GRCCA teilnehmen und somit Ihr Amt nicht ausfüllen können, dürfen ihre Mitgliedschaft für einen mit der GRCCA abzustimmenden Zeitraum (maximal 6 Monate) in eine interne „ruhende Mitgliedschaft“ überführen. Während dessen muss das ruhende Mitglied sämtliche Informationen seines Amtes und Zugehörigkeit zur GRCCA aus sämtlichen Medien nach bester Möglichkeit entfernen. Es dürfen nie mehr als zwei Mitglieder eine ruhende Mitgliedschaft haben. Nur auf der GRCCA-Seite wird der „Ruhestatus“, der/die Vertreter für das entsprechende Amt und das Wiederkehren des Mitgliedes bekannt gegeben.

Neue Mitglieder können sich anbieten, jedoch wird jedes Mitglied (ausgenommen sind die Gründungsmitglieder vom 26.9.2010: Kalli Reuss, Thilo Gärtner, Matthias Guse, Martin Währisch, Dieter Krzoska, Christian Sarrazin, Ulrich Auerswald) von der GRCCA nach Bedarf berufen. Kriterien für die Berufung sind jeweils abzustimmen.

Jedem Mitglied steht es frei, die GRCCA jederzeit zu verlassen. Der Austritt muss allen übrigen Mitgliedern per E-Mail „gleichzeitig“ bekannt gegeben werden. Er tritt mit dem Absendedatum der Email in Kraft. Gleichzeitig verpflichtet sich das ausgetretende GRCCA-Mitglied dazu, seine Zugehörigkeit zur GRCCA in sämtlichen Medien zurückzuziehen.

§4.2 Entscheidungsfindung

Die GRCCA trifft Entscheidungen im Konsens,

d. h. wenn „Alle“ am Entscheidungsfindungsprozess Beteiligten die Entscheidung vertreten. Entscheidungen müssen immer von mindestens 66% der Mitglieder getroffen werden. Weniger Personen sind für Entscheidungen zu Sachverhalten nötig, die von der GRCCA an wenige Mitglieder delegiert wurden. Dennoch müssen auch in kleinen Themengruppen getroffene Entscheidungen zeitnah an alle kommuniziert werden. Ob diese noch vor der Kommunikation nach Außen stattfindet muss jeweils entschieden werden. Bei Treffen unter 66% der Personen können Entscheidungen nicht getroffen werden, jedoch können Entscheidungsvorschläge der an einem Treffen teilnehmenden (mindestens 3 Personen) zu einer Konsensentscheidung per Emailverteiler herangezogen werden. Hierzu ist nach Tragweite der zu entscheidenen Themen ein Zeitraum (mindestens 7 Tage – höchstens 4 Wochen) zu veranschlagen, in dem Rückmeldungen der anderen Mitglieder zu den Entscheidungen möglich sind.

§4.3 GRCCA-Treffen

Treffen sollen von der Struktur her soll folgendermaßen ablaufen:

  • Bestimmung von Protokollant und Moderator (siehe unten)
  • Erfassen von Tagesordnungspunkten (TOP)
  • Besprechung von letztem Protokoll bezüglich offener Punkte
  • Abarbeitung der TOPs
  • Vereinbarung eines Folgetreffens

Treffen können in Person oder via Telefonkonferenz stattfinden (Skype). Jedes Treffen muss protokolliert werden (entsprechend dem Format der vorhandenen Protokolle). Dazu muss bei jedem Treffen ein Protokollant entschieden werden. Das Protokoll muss zeitnah verteilt werden (Email Verteiler).

Bei jedem Treffen soll ein Moderator bestimmt werden. Der Moderator soll kein dauernder Redeführer sein, jedoch nach Bedarf (Bei heißen Diskussionen etwa) eine Rednerliste führen, damit jeder zu Wort kommt und ausreden kann. Weiterhin soll der Moderator dafür sorgen, dass TOPs zielstrebig abgearbeitet werden.

Falls zu TOPs Entscheidungen notwendig sind, kann/soll der Moderator das bisherige Meinungsbild für alle zusammenfassen und eine Beschlussformulierung vorschlagen.

Treffen finden generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Falls für bestimmte Themen Gäste zu einem Treffen eingeladen werden, sollen die Gäste auch nur für die entsprechenden Punkte am Treffen teilnehmen. Es gilt nicht: „Wer schon mal da ist, kann sich auch den Rest anhören.“

§4.4 Verhaltenskodex

Generell gilt für jedes GRCCA-Mitglied den anderen GRCCA-Mitgliedern und der GRCCA als Sache integer gegenüber aufzutreten. Das soll heißen, dass untereinander und Dritten gegenüber keine Verunglimpfung gestattet/toleriert wird. Kann ein GRCCA-Mitglied Fragen von Externen nicht direkt beantworten gilt:

Informieren und dann antworten. Es soll sich niemand dazu hinreißen oder verpflichten lassen aus dem Bauch heraus Fragen zu beantworten, wenn er sich nicht sicher ist.

Es wird von jedem GRCCA Mitglied erwartet, dass jeweils aktuelle Regelwerk zu 100% zu kennen! Wenn die GRCCA den Anspruch hegt, u. a. das Regelwerk zu verwalten und gestalten, müssen auch alle Mitglieder das Regelwerk kennen. Auch wenn nur wenige letztendlich am Regelwerk arbeiten sollten.